Teilnahme & Regeln

Teilnahme & Regeln bei Events & Veranstaltungen

  1. Wir als soziale Gruppen „Bark & Play Germany“ veranstalten regelmässig an verschiedensten Orten Stammtische. Hier greift Punkt 6 unserer Regeln zum Jugendschutz, die Teilnahme ist bereits ab 16 Jahren gestattet. Das bedeutet, dass wir keine Übergriffe wie sexuellen Handlungen oder sonstige Handlungen in dieser Richtung wünschen. Auch das verbreiten von pronographische Inhalte oder sonstige Inhalte in dieser Richtung ist bei den Veranstaltungen nicht gewünscht. Auch das verbreiten solcher Inhalte ist nicht in den Gruppen und Kanäle auf Telegram / Facebook (Meta) / Instagram erlaubt.
  2. Ebenso sind Beleidigungen, Demütigungen und Mobbing aller Art strengstens untersagt. Private Streitigkeiten sind nicht in die Gruppe zu tragen. Benötigt man einen Schlichter kann man sich vertrauensvoll an die Organisatoren „Orga“ der Veranstaltung wenden. 
  3. Private Fotos dürfen nur mit dem deutlichen Einverständnis der auf dem Bild zu erkennenden Personen erfolgen. Auch die Verbreitung in den Sozialen Medien muss vorher erfragt werden. (Datenschutz)
  4. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-2 (Auslöser für CoviD-19) ist die Teilnehmerzahl aktuell begrenzt. 
    • Jeder TeilnehmerIn muss ein Datenblatt unterschreiben, dieses Dokument wird nach 21 Tagen vernichtet. Dort müsst Ihr die aktuellen Auflagen zwecks CoviD-19 und Bildrecht zu stimmen.
    • Jedes Bundesland hat andere 2G / 2G+ oder 3G Regeln, diese und weitere Infos zu den Präventionsmaßnahmen findet ihr auf den Seiten der Bundesbehörden. (Liste der einzelnen Links zu jedem Bundesland und Nachbarländer findest du auf unserer Webseitenverlinkung: BW/BY/HH/HB/SH/SL/SN/ST/TH/HE/NI/NRW/RP/MV/BE/BB/CH*/A*
  5. Das Betreten von privaten Grundstücken, abgesperrt Gebieten, sowie andere Gebiete mit Zutrittsverbot ist nur mit Genehmigungen von den entsprechenden Instanzen gestattet. Diese Genehmigung muss VOR der Veranstaltung vorliegen, damit sie rechtens ist. 
  6. Eine Teilnahme ist ab 16 Jahren möglich. Für Veranstaltungen die in den Abend hineingehen ist ein Vorgehen nach §4 Abs. 1+2 JuSchG nötig. Für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren ist die Veranstaltung um 24 Uhr beendet, außer es ist eine berechtigte Begleitperson anwesend. Diese kann auch mit einer Erziehungsbeauftragung gemäß §1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes ausgestattet sein und muss somit nicht die leibliche erziehungsberechtigte Person sein.  (Elternzettel) (Jugendschutzgesetz)
  7. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist unverbindlich und auf eigene Verantwortung. Jeder einzelne trägt die Verantwortung für sein eigenes Handeln. Bei Verstoß gegen das deutsche / ausländische Gesetz haftet der Teilnehmer, nicht der Veranstalter oder Organisator. Jeder Orga ist für seine eigene Region zuständig und trägt die alleinige Verantwortung für die Umsetzung der Veranstaltung / Events.
  8. Die Organisatoren behalten sich vor, verhaltensauffällige Teilnehmer, sowie Teilnehmer, die die Regeln missachten, zu sanktionieren. Dies geschieht beispielsweise in Form des sofortigen Platzverweises, Ausschluss von Veranstaltungen / unseren Telegram-Gruppen oder bis hin zu einer Strafanzeige bei Gesetzesverstößen.
  9. Auf allen Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz! 
  10. Wer länger als 4 bis 6 Wochen nicht aktiv in der Telegram-Gruppe sich beteiligt oder schreibtwird von uns Orgas kontaktiert. Falls dann immer noch keine Beteiligung erfolgt, wird diese Person aus der Gruppe entfernt.
  11. Jegliche unsere Veranstaltungen sind von den Kommunen genehmigt, diese Genehmigung besitzt jeder Organisator bei der Veranstaltung Vorort in schriftlicher Form. 
  12. Externe & Negative Werbung (Hasswerbung, Propaganda etc.): 
    • Wird von uns untersagt. Außer wenn du einen Orga vorher in Kenntnis gesetzt hast und dieser dir dies zur Freischaltung erlaubt.
    • Auch das Werben für andere Veranstalter / Telegram Kanäle muss beim Orga angefragt werden.
  13. Die Anordnungen des Veranstalters, der Demoleitung (CSD-Veranstalters), der Gemeinde / Stadt oder der Polizei strickt Folge zu leisten. 
  14. Es gelten die Datenschutzbedingungen & Nutzungsbedingen nach Europäischen Recht!

Eine Teilnahme an den Veranstaltungen gilt als Bestätigung zur Einhaltung der Regeln. (seit 03/2022)

„Frech und verspielt sein ist stets erlaubt.“